Ein Pfarrer steht mit einer Frau im Kirchengarten.
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Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung

für z. B. nur 4,29 Euro¹ monatlich

  • Für Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst
  • Für Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege
  • Hohe Deckungssummen
Persönliche Beratung

Wofür braucht man eine Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht?

Arbeitsbelastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn besteht im Allgemeinen nicht, Sie müssen selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Mit einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen.

Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt Ihre Privathaftpflichtversicherung bei uns.

Wofür braucht man eine Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht?

Arbeitsbelastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn besteht im Allgemeinen nicht, Sie müssen selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Mit einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen.

Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt Ihre Privathaftpflichtversicherung bei uns.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Hoher Schutz: Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Schäden rein finanzieller Natur, Vermögensschäden, sind je Versicherungsfall bis 1 Mio. Euro abgesichert.
  • Internetschäden: Vor Schäden durch Nutzung des Internets sind Sie bis zu 50 Mio. Euro abgesichert.
  • Schutz im Ausland: Wir bieten Ihnen unseren Schutz auch bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt (z.B. Dienstreise oder Messe) bis zu 3 Monaten!

Hinweis: Nicht berechtigte Schaden­ersatz­an­sprüche wehren wir für Sie ab!

Seit über 100 Jahren eine starke Wertegemeinschaft

Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

Mehr erfahren
VRK ECOreporter Nachhaltigkeitssiegel 2025
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Wir sind Ihr erfahrener Partner für umfassende Versicherungslösungen. Durch unsere christ­li­chen Werte geprägt, legen wir ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge kon­se­quent nach strengen ethischen, sozialen und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Diese werden jährlich von ECOreporter geprüft und bestätigt. Seit 2016 sind wir der einzige Versicherer in Deutschland mit dieser Auszeichnung.

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Inhaltsverzeichnis

Wer kann sich versichern?

Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Pfarrer, Lehrer, Erzieher, Richter und Rechtspfleger und Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll.

Welche weiteren Tätigkeiten über unsere Amts- und Vermögens­schaden-Haft­pflicht­versicherung versichert werden können Sie im folgenden PDF lesen: Berufsgruppenverzeichnis

Wer ist versichert?

Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz vereinbaren für:

  • sich selbst
  • Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
  • Ihren nicht ehelichen Lebenspartner, solange Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben

Schutz für Pfarrer

Versichert sind Schäden, für die Sie als Pfarrer verantwortlich gemacht werden, z. B., wenn sich einer Ihrer Schüler auf einer Gemeinde­freizeit verletzt. Zudem genießen Sie auch als Religions­lehrer und als Vorstand der kirch­lichen Armen­pflege Versicherungs­schutz.

Diese Erweiterung Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist für Sie kostenlos! Dadurch wird der Beitrag für Sie besonders günstig – ein 52-jähriger ver­heirateter Pfarrer zahlt beispiels­weise ab 2,92 Euro³ im Monat für die Privat- und Amts­haft­pflicht­ver­sicherung. Geschützt sind hier sowohl die privaten Haft­pflicht­risiken für ihn und seine Ehefrau als auch die Haft­pflicht­risiken aus seiner dienst­lichen Tätigkeit als Pfarrer.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Vikare. Lesen Sie hier mehr über unseren besonderen Versicherungsschutz für Pfarrer und Kirchenbeamte

Mit vielen Pfarrvereinen haben wir be­sondere Rahmen­verträge geschlossen, durch die Sie von wert­vollen Sonder­kondi­tionen profitieren.

Nutzen Sie einfach unsere persönliche Beratung

Eine Frau spielt mit zwei Kindern im Sandkasten.

Schutz für Lehrer und Erzieher

Versichert sind Schäden, für die Sie als Lehrer/In oder Erzieher/In verantwortlich gemacht werden; z.B. bei Klassenfahrten und Ausflügen mit Kindern, Schülern oder Studenten.

Dazu gehören auch

  • die Leitung und Beaufsichtigung von sonstigen dienstlichen Veranstaltungen, z. B. bei Elternversammlungen, Schul- oder Kindergartenfesten
  • die Erteilung von Nachhilfeunterricht.

Insgesamt zahlt eine 25-jährige alleinstehende Erzieherin beispielsweise ab 2,92 Euro¹ monatlich für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung. Geschützt sind hier sowohl ihre privaten Haftpflichtrisiken auch die Haftpflichtrisiken aus ihrer dienstlichen Tätigkeit als Erzieherin.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Referendare. Diesen Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie schon für 10,58 Euro jährlich! (Zusatzbeitrag zu unserer Privathaftpflichtversicherung für Personen, die der Berufsgruppe 1 gemäß Berufsgruppenverzeichnis angehören.) Ein verbeamteter Religionslehrer erhält so z.B. den Schutz der Privat- und Amtshaftpflichtversicherung schon ab 6,84 Euro² im Monat. Neben seiner Frau und ihm erhalten auch die Kinder der Familie Schutz über die Privathaftpflichtversicherung.

Eine Frau spielt mit zwei Kindern im Sandkasten.

Schutz für Lehrer und Erzieher

Versichert sind Schäden, für die Sie als Lehrer/In oder Erzieher/In ver­ant­wort­lich gemacht werden; z.B. bei Klassen­fahrten und Aus­flügen mit Kindern, Schülern oder Studenten.

Dazu gehören auch

  • die Leitung und Beauf­sichti­gung von sonstigen dienst­lichen Ver­an­staltungen, z. B. bei Eltern­ver­sammlungen, Schul- oder Kinder­garten­festen
  • die Erteilung von Nachhilfe­unterricht.

Insgesamt zahlt eine 25-jährige allein­stehende Er­zieherin beispiels­weise ab 2,92 Euro¹ monatlich für die Privat- und Amts­haft­pflicht­ver­sicherung. Ge­schützt sind hier sowohl ihre privaten Haft­pflicht­risiken auch die Haft­pflicht­risiken aus ihrer dienst­lichen Tätigkeit als Erzieherin.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Referendare. Diesen Zusatz­baustein zur Privat­haft­pflicht­ver­sicherung erhalten Sie schon für 10,58 Euro jährlich! (Zusatz­beitrag zu unserer Privat­haft­pflicht­versicherung für Personen, die der Berufsgruppe 1 gemäß Berufs­gruppen­verzeichnis angehören.) Ein verbeamteter Religions­lehrer erhält so z.B. den Schutz der Privat- und Amts­haft­pflicht­versicherung schon ab 6,84 Euro² im Monat. Neben seiner Frau und ihm erhalten auch die Kinder der Familie Schutz über die Privat­haft­pflicht­versicherung.

Schutz für Personen mit medizinischen Tätigkeiten

Personen mit medizinischen Tätigkeiten (z. B. Kranken­schwester/-pfleger, Heil­er­ziehungs­pfleger) bieten wir Ver­sicherungs­schutz in folgender Konstellation an: Privathaftpflichtversicherung mit separater Dienst­haft­pflicht­versicherung über einen unserer Kooperationspartner.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch.

VRK – FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Schutz für Richter und Rechtspfleger

Versichert sind Schäden, für die Sie als Richter oder Rechtspfleger verantwortlich gemacht werden. Dabei haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sein gegen rechtliche Vorschriften europäischer Staaten (einschließlich Türkei) verstoßen.

Schutz für Bedienstete von Bundeswehr, Polizei oder Zoll

Sie gehören der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zoll an?
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um den Verlust von fiskalischem Eigentum, wie z.B. Ihrer Dienstkleidung. Wir übernehmen für Sie bis 10.000 Euro je Versicherungsfall.

Was ist, wenn Sie Ihre dienstlichen Schlüssel verlieren?

Für alle fremden, privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzten Schlüssel, nur mit Ausnahme von Schlüsseln zu Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, besteht Versicherungsschutz über Ihre VRK-Privat-Haftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur Wohnung, zu Ihrem Haus, zu Ihrer Dienststelle, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach - alle Schlüssel sind versichert!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Folgeschäden aufgrund des Schlüsselverlusts, wie z.B. ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen, nicht aufkommen.

Wertvoller Zusatzschutz bei Nutzung eines Dienstwagens

Sie nutzen ein Kfz, das Ihrem Dienstherrn gehört oder von Ihrem Dienstherrn geleast ist? Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht.

Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden.

Wir ersetzen bei

  • Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 Euro
  • Regressansprüchen Ihres Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio. Euro

Sie nutzen Ihr eigenes Auto? Schützen Sie Ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt durch den Rabattschutz in unserer Kfz-Versicherung.

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Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen

 

Weitere Dokumente

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie unterscheiden sich Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung deckt hingegen im Amt verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflicht, z. B. wenn Ihr Arbeitgeber (öffentlicher oder kirchlicher Dienst) aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Für wen ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Als Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, insbesondere als Beamter, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.

Was deckt eine Amts- und Vermögensschaden­versicherung ab?

Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden und die entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird evtl. nicht vom Dienstherrn getragen.

Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor – möglicherweise existenzbedrohenden Schadens­ersatz­forderungen.

Was ist ein Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Schaden, dem weder ein Personen- noch ein oder Sachschaden vorausgegangen ist.

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im kirchlichen und öffentlichen Dienst.

Mit der VRK Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte des kirchlichen und öffentlichen Dienstes nicht aus, um das dienstliche Haftungsrisiko abzusichern. Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist die Erweiterung der VRK Privathaftpflichtversicherung um die Amtshaftpflichtversicherung inkl. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kostenlos!

Was ist der Unterschied zwischen einer Amts­haftpflicht­versicherung und einer Dienst­haftpflicht­versicherung?

Hier besteht kein Unterschied. Im kirchlichen Umfeld wird oft von einer Amtshaftpflichtversicherung gesprochen. Während im öffentlichen Dienst die Verwendung des Begriffs „Diensthaftpflichtversicherung“ häufiger Anwendung findet. Beide Bezeichnungen stehen für dasselbe: nämlich Haftpflichtschutz bei einer Schadensersatzpflicht aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis im kirchlichen oder öffentlichen Bereich. Zusätzlich wissenswert: Vor der Regulierung des Schadens prüft der Haftpflichtversicherer, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Wenn nicht, lehnt er den unberechtigten Anspruch für Sie ab. Sie brauchen nichts weiter tun.

1

Erzieherin aus 25788 Wallen, 25 Jahre alt, Single, im evangelischen Kindergarten tätig, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Sellbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4,29 Euro monatlich, ohne Vorschäden

2

Verbeamteter Religionslehrer aus 25788 Wallen, 44 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (ohne Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht für unseren Versicherungsnehmer (den Religionslehrer) 6,84 Euro monatlich, ohne Vorschäden

3

Pfarrer aus 25788 Wallen, 52 Jahre alt, verheiratet, Kinder sind erwachsen und leben nicht im gleichen Haushalt, Beitrag für die Privathaftpflicht Classic (mit 250 Euro Selbstbeteiligung) inkl. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht und Dienstfahrzeug – und Regresshaftplicht für unseren Versicherungsnehmer (den Pfarrer) 2,92 Euro monatlich, keine Vorschäden; Versicherungsnehmer ist zudem Mitglied eines Pfarrvereins (5 %)

  1. Haus, Haftung & Recht
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  3. Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
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